Heimtaxen 2012 (hier Druckversion...)
(Änderungen vorbehalten)
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Hoteltaxe alle Taxen pro Person und Tag
Haus Blumenau, Haus Rose und Haus Tulpe Fr. 77.-- bis Fr. 130.-- Haus Flieder Fr. 120.-- bis Fr. 135.--
Die Hoteltaxe richtet sich nach Größe und Komfort des Zimmers. Ferienzimmer, Doppelzimmer: Preis nach Absprache.
Betreuungstaxe
Mit der allgemeinen Betreuungstaxe werden alle Leistungen und Tätigkeiten der MitarbeiterInnen im nicht KVG -pflichtigen Bereich verrechnet. (wie Betreuung, Begleitung, Unterstützung, Aktivierung etc.)
Pflegetaxe
Mit der Pflegetaxe werden die KVG-pflichtigen Leistungen im Sinne von Art. 7 KLV abgegolten. Die Pflichtleistungen gemäß Krankenversi- cherungsgesetz (KVG) werden mit einem von den Krankenkassen anerkannten System (Besa–System) erhoben und verrechnet. Es gelten die für den Kanton Zürich jeweils gültigen Tarife.
Die Finanzierung der Pflegekosten ist kantonal geregelt. Die Aufstellung gilt für die Bewohner mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Für Bewohner mit ausserkanto- nalem Wohnsitz kann die Kostenbeteiligung von Krankenkasse und öffent- licher Hand (Wohngemeinde) abweichen. Pflegematerial Krankenkassenpflichtige Einzelverrechnungen gemäß MiGeL-Liste.
Die krankenkassenpflichtigen Einzelverrechnungen beinhalten Produkte aus der “Mittel- und Gegenstände-Liste“ (MiGeL) der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und sind auf der Rechnung jeweils mit einem Code versehen. Diese Leistungen können Sie teil- weise von den Krankenkassen zurückfordern.
private Auslagen (Liste ist nicht abschließend)
Abwesenheit
Bei Abwesenheit (Ferien, Spital) reduziert sich die Hoteltaxe ab dem 8. Tag um Fr. 10.-. Dies gilt für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr. Während einer Abwesenheit werden keine Pflegetaxen verrechnet. Ein- und Austrittstage werden voll angerechnet. |