Heimtaxen 2012          (hier Druckversion...)
            (Änderungen vorbehalten)

Hoteltaxe                                                alle Taxen pro Person und Tag

 

Haus Blumenau, Haus Rose und Haus Tulpe            Fr.   77.-- bis Fr. 130.--

Haus Flieder                                                                  Fr. 120.-- bis Fr. 135.--

 

Die Hoteltaxe richtet sich nach Größe und Komfort des Zimmers.

Ferienzimmer, Doppelzimmer: Preis nach Absprache.

 

Betreuungstaxe

 

Mit der allgemeinen Betreuungstaxe werden alle Leistungen und Tätigkeiten der MitarbeiterInnen im nicht KVG -pflichtigen Bereich verrechnet.

(wie Betreuung, Begleitung, Unterstützung, Aktivierung etc.)

 

Pflegetaxe

 

Mit der Pflegetaxe werden die KVG-pflichtigen Leistungen im Sinne von Art. 7 KLV abgegolten. Die Pflichtleistungen gemäß Krankenversi- cherungsgesetz (KVG) werden mit einem von den Krankenkassen anerkannten System (Besa–System) erhoben und verrechnet. Es gelten die für den Kanton Zürich jeweils gültigen Tarife.

 

Pflege-

Stufe

 

Punkte

Betreuungs-

taxe zu

Lasten

BewohnerIn

Pflege-

taxe

Kranken-

Kasse

Anteil

Kostenan-teil

öffentliche Hand

Bewohner

Selbst-behalt

Pflegetaxe

Total Kostenan-

teil BewohnerIn

Besa 0

0

Fr.   5.-

Fr. -

Fr. -

Fr. -

Fr. -

Fr.   5.-

Besa 1

1 - 11

Fr. 10.-

Fr. 24.-

Fr. 19.20

Fr.  -

Fr.   4.80

Fr. 14.80

 

Besa 2

12 - 26

Fr. 15.-

Fr. 58.-

Fr. 38.35

Fr. -

Fr. 19.65

Fr. 34.65

Besa 3

27 - 44

Fr. 15.-

Fr.102.-

Fr. 62.25

Fr. 18.15

Fr. 21.60

Fr. 36.60

Besa 4

45 - ...

Fr. 15.-

Fr.137.-

Fr. 76.75

Fr. 38.65

Fr. 21.60

Fr. 36.60

 

Die Finanzierung der Pflegekosten ist kantonal geregelt. Die Aufstellung gilt für die Bewohner mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Für Bewohner mit ausserkanto- nalem Wohnsitz kann die Kostenbeteiligung von Krankenkasse und öffent- licher Hand (Wohngemeinde) abweichen.


 

Pflegematerial

Krankenkassenpflichtige Einzelverrechnungen gemäß MiGeL-Liste.

 

Die krankenkassenpflichtigen Einzelverrechnungen beinhalten Produkte aus der “Mittel- und Gegenstände-Liste“ (MiGeL) der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und sind auf der Rechnung jeweils mit einem Code versehen. Diese Leistungen können Sie teil- weise von den Krankenkassen zurückfordern.

 

private Auslagen (Liste ist nicht abschließend)

 

 

Autofahrt nach: Bauma retour

                             Fischenthal retour

                             Bäretswil retour

                             Steg retour

 

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

 

12.00

14.00

20.00

7.00

 

 

 

Jeden zweiten Freitag Gratisfahrt nach Bauma

gemäß Anschlag.

 

 

 

Zimmerservice aus Komfortgründen, pro Mahlzeit

 

 

Fr.

 

4.00

Anschluß Kabelfernsehen monatlich

Verrechnung halbjährlich

Fr.

15.00

 

Rollstuhl Miete pro Monat

Rollator Miete pro Tag

 

 

Fr.

Fr.

 

50.00

1.00

Wäschenamen annähen, Zimmermöblierung, Zimmerräumung, größere Flickarbeiten an Kleidern, Teppich zusätzlich shamponieren etc. nach Aufwand

Std./Fr.

45.00

 

 

 

Zimmerreinigung bei Zimmerauflösung

Fr.

 

180.00

bis 280.00

 

Todesfallkosten

Fr.

250.00

 

 

 

 

Abwesenheit

 

Bei Abwesenheit (Ferien, Spital) reduziert sich die Hoteltaxe ab dem 8. Tag um Fr. 10.-.

Dies gilt für maximal 60 Tage pro Kalenderjahr.

Während einer Abwesenheit werden keine Pflegetaxen verrechnet.

Ein- und Austrittstage werden voll angerechnet.